Hausordnung

Hausordnung im Leopark

Der Leopark ist eine Vergnügungseinrichtung für Kinder von 0 – 10 Jahre als Hauptalter.
Ältere Kinder von 10 – 12 Jahre und mehr ist die Benützung gestattet, insofern dies der reibungslose Parkbetrieb zulässt.

Haftungsausschluss

Der Leopark ist keine Kinderbetreuungsstätte, sondern lediglich eine Vergnügungseinrichtung, wo die Aufsichtspflicht bei den Eltern bleibt.

Die Leopark GmbH übernimmt für Kinder keine Aufsichtspflicht, diese obliegt den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Ohne Begleitperson eines Erziehungsberechtigten dürfen die Kinder den Leopark nicht benützen.

Ausnahme: es obliegt der Parkleitung Kinder ab dem erreichten 8. Lebensjahr (8. Geburtstag) den Eintritt in den Leopark ohne Aufsichtsperson für kurze Zeit zu gewähren, um Besorgungen, sowie diverse Erledigungen durchzuführen. Die Angabe der Telefonnummer, Name und Adresse des Erziehungsberechtigten sowie dessen Unterschrift ist erforderlich. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass der Erziehungsberechtigte von der Aufsichtspflicht nicht enthoben ist und jederzeit telefonisch erreichbar sein wird. Das Alleinelassen der Kinder für mehr als 2 Stunden ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme hierfür obliegt der Parkleitung, ebenso die Aufhebung der selben.

Kinder und Erwachsene, welche gegen die Hausordnung verstoßen, können ohne Rückgabe des Eintrittsgeldes vom Areal des Leopark für eine gewisse Zeit (siehe Punkt 1*) verwiesen werden bzw. der Zutritt für weitere Besuche verweigert werden. Gegebenenfalls kann hierfür die Exekutive angefordert werden.

* Zu Punkt 1: Die Dauer der Zutrittssperre obliegt der Geschäftsleitung und ist beim ersten ausgesprochenen Zutrittsverbot in der Regel 2 Wochen. Eine Gesamtsperre für den Parkbesuch kann verhängt werden.

Essen und Getränke

Das Mitnehmen von Essen und Getränke in den Leopark ist nicht gestattet. Die Parkangestellten sind berechtigt bei Zuwiderhandeln den oder die Besucher aufzufordern, die mitgebrachten Nahrungsmittel bzw. Getränke aus dem gesamten Areal des Leopark zu entfernen. Babynahrung für Kleinkinder, notwendige Medikamente oder Diätnahrung ist erlaubt. Im letzteren Fall ist das Vorzeigen des Ausweises (Diabetiker) erforderlich. Obst darf für Kleinkinder bis 5 Jahre mitgebracht werden.

Essen und Getränke werden an der Kassa bestellt und bezahlt. Mit dem Kassabon erhalten Sie die Getränke sofort, für Kaffee und Essen muss der Bon an der Kaffeetheke abgegeben werden. Sobald das Essen fertig ist, wird die BON Nummer über Lautsprecher ausgerufen, die Bestellung steht dann beim Abholbereich bereit.

ESSEN UND TRINKEN IST NUR IM GASTROBEREICH ERLAUBT!

Das Mitnehmen von Tieren ist nicht gestattet!

Wir versuchen die Mülltrennung im Park einzuhalten und bitten unsere Besucher die dafür aufgestellten Behälter zu benützen und den Müll dementsprechend zu trennen. Danke!

Im gesamten Hallenbereich gilt Sockenpflicht. Hausschuhe sind erlaubt.

Im gesamten Hallenbereich ist das Rauchen verboten, es gibt eine Raucherzone im Freibereich!

Benützung der Spielgeräte im Park

Für die Benützung der Spielgeräte im Park sind Benützungszonen vorgesehen.

Für Kleinkinder 0 –5 Jahre steht ein abgegrenzter Bereich, der gekennzeichnet ist, zur Verfügung (Kleinkindbereich bis 5 Jahre).

Kinder über 5 Jahre dürfen diesen Bereich nur begrenzt benützen, sofern es sich um das Spielen mit den kleineren Geschwistern handelt.

Die Benützung der Trampoline im Kleinkindbereich:

Hier sind 2 Trampoline für Kinder bis 5 J. vorgesehen. Die Regeln am Eingang des Trampolins sind zu beachten.

Das 4-Platz Trampolin neben der Ballkanonenanlage ist für Kinder von 5-10 Jahre vorgesehen. Jüngere und ältere Kinder können bei Überfüllung aus der Anlage verwiesen werden. Die Zuteilung nach Altersgruppen wurde aus Sicherheitsgründen vorgenommen.

Haftung

Bei Unfällen durch Eigenverschulden bzw. durch Benützung entgegen der Betriebsanleitung übernimmt die Leopark GmbH keine Haftung, ebenso ist die Leopark GmbH bei gegenseitigem Verschulden durch die Benützer schad- und klaglos zu halten.

Sicherheit: die Spielgeräte werden jährlich einer Gesamtprüfung unterzogen. Die Sichtprüfung erfolgt täglich vor Inbetriebnahme der Anlage durch die Parkangestellten. Sollte dennoch an den Spielgeräten Mängel festgestellt werden, bitten wir Sie, dies sofort den Parkangestellten zu melden.

Das 4-Platz Trampolin ist für größere Kinder (10 -12 Jahre) sowie begrenzt für Jugendliche bis 17 derzeit vorgesehen. Änderungen sind jederzeit der Parkleitung vorbehalten. Alle Trampoline dürfen nur nach der Betriebsanleitung benützt werden, Akrobatiksprünge sind nicht erlaubt. Die Leopark GmbH übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch eine Benützung eintreten, die entgegen der Betriebsanleitung zustande kommen. Zweckentfremdende Benützung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandeln kann von der Parkleitung die Besuchssperre verhängt werden. Die Trampolinanlage ist kein Aufenthaltsort um dort lediglich Zeit zu verbringen, wenn dadurch andere Besucher die Anlage nicht benützen können. Die Parkleitung sowie die Geschäftsführung der Leopark GmbH appelliert an die soziale Kompetenz der Besucher, besonders an die der Jugendlichen, sich an die Betriebsanleitung sowie die Hausordnung des Parks zu halten, um einen reibungslosen Betrieb aufrechtzuerhalten. Für die 12 bis 17 jährigen ist es nicht erlaubt, die Batteriefahrzeuge zu benützen, sowie Bobbycars. Der Kleinkindbereich ist nur den Kleinkindern vorbehalten und darf von dieser Altersgruppe nicht benutzt werden . Die Eltern bitten wir, ältere Kinder darauf anzusprechen gegebenenfalls der Parkleitung zu melden.

Haftung und Zustimmungserklärung

Die Besucher nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit Benützung der Kinderspielanlage Leopark erhobenen oder ihr vom Besucher zur Verfügung gestellten Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Leopark erklärt die erhobenen Daten nur zu internen Zwecken zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Benutzer kann diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich widerrufen.

Bei uns werden fallweise Fotos von unseren Attraktionen und Spielstationen gemacht. Ebenso wird bei unseren Veranstaltungen und Festen fotografiert. Dadurch kann es vorkommen, dass das eine oder andere Kind oder Erwachsene auf unseren Fotos abgebildet ist.

Unsere Fotos werden ausschließlich für eigene Werbezwecke (z.B. Homepage und Werbefolder) verwendet und nicht kommerziell vermarktet oder verkauft.

Mit dem Erwerb eines Eintrittstickets willigen die Besucher ein, dass das Bildmaterial für eigene Werbezwecke von der Leopark GmbH benutzt werden darf.

Jedoch können die Kunden von Leopark die sich oder ihre Kinder auf einem unserer Fotos wiederfinden jederzeit um Löschung des Bildmaterials bitten, was von Seiten Leopark veranlasst wird.

Leo-Jetons

Für die Benützung der Spieltische, Fahrzeuge, Ballkanonen sowie Kletterwand sind Leo Jetons vorgesehen. 1 Jeton ist für 1,- € an den Kassen erhältlich.

Zusatz: Jugendliche über 17 Jahre ist der Zutritt in den Leopark nur als Begleit- und Aufsichtsperson für ein Kleinkind gestattet. Das Spielen oder Trampolinspringen zur Selbstbelustigung unabhängig vom Kleinkind ist nicht gestattet.

Beim Eintritt in den Park sind mitgebrachte Taschen, Rucksäcke und Gepäcksstücke auf Verlangen vorzuzeigen. Essen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.

Verhalten im Notfall

Im Notfall sind die Besucher aufgefordert den Fluchtwegen, die gekennzeichnet sind, (Notausgänge) zu folgen. Im hinteren Bereich der Halle ist ein grosses Tor zum schnellen Verlassen der Halle. Zum Öffnen ist auf der rechten Seite die Kette fest in Körperrichtung zu ziehen, wodurch sich das Tor automatisch öffnet.

! SONDERREGELUNG FÜR JUGENDLICHE von 12 – 17 Jahre !

Die Parkbenützung der Jugendlichen unterliegt einer Sonderregelung, da der Leopark in erster Linie für Kinder von 0 – 10 Jahre eingerichtet wurde.

  • Die Benützung der Spielgeräte ist in erster Linie für Kinder bis 10 Jahre eingerichtet worden, es ist für ältere Kinder die Benützung gestattet, jedoch haben die Kinder bis 10 den Vorzug. Ausgenommen das 4er Trampolin, das für größere Kinder vorgesehen ist.
  • Das Mitnehmen von Essen und Getränke in den Leopark ist nicht gestattet. Beim Eintritt in den Park sind mitgebrachte Taschen, Rucksäcke und Gepäcksstücke auf Verlangen vorzuzeigen, um den Park betreten zu dürfen. Die Parkleitung ist berechtigt bei Zuwiderhandeln den oder die Besucher(in) aufzufordern, die mitgebrachten Nahrungsmittel bzw. Getränke aus dem gesamten Areal des Leoparks zu entfernen oder zur Verwahrung an die Parkleitung bis zum Verlassen des Parks abzugeben. Essen und Trinken ist nur im Gastrobereich erlaubt und der Müll in den vorgesehenen Vorrichtungen (Mülltrennung) auch außerhalb der Halle zu entsorgen.

Spielbetrieb

Das 4-Platz Trampolin ist für größere Kinder (10 -12 Jahre) sowie begrenzt für Jugendliche bis 17 derzeit vorgesehen. Änderungen sind jederzeit der Parkleitung vorbehalten. Alle Trampoline dürfen nur nach der Betriebsanleitung benützt werden, Akrobatiksprünge sind nicht erlaubt. Die LEOPARK GmbH übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch eine Benützung eintreten, die entgegen der Betriebsanleitung zustande kommen. Zweckentfremdende Benützung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandeln kann von der Parkleitung die Besuchssperre verhängt werden. Die Trampolinanlage ist kein Aufenthaltsort um dort lediglich Zeit zu verbringen, wenn dadurch andere Besucher die Anlage nicht benützen können. Es ist für Jugendliche nicht erlaubt in das Trampolin für Kleinkinder zu gehen, Elektrofahrzeuge oder Bobbycars zu benutzen. Bei der Rutsche, Drehbühne und dem Kletterkaktus ist die Rücksichtnahme auf die kleineren Kinder zu beachten. Die Parkleitung sowie die Geschäftsführung der LEOPARK GmbH besitzt das Durchgriffsrecht! Den Anweisungen der Mitarbeiter ist folge zu leisten. Eine Besuchssperre kann erlassen werden ohne Rückerstattung des Eintrittes. Wir appellieren jedoch an die soziale Kompetenz der Besucher, besonders an die der Jugendlichen, sich an die jeweilige Betriebsanleitung und die Hausordnung des Parks zu halten und einen rücksichtsvollen Umgang miteinander einzuhalten um einen reibungslosen Betrieb aufrechtzuerhalten.